21. April 2020
• Unsere COVID-19-Notfallrichtlinie wird auch nach dem 30. April 2020 fortgesetzt. Das gilt jedoch nur für Reisen im Mai, die abgesagt werden müssen, da die lokalen Regierungen Gesetze erlassen haben, die den Aufenthalt in Feriendomizilen für touristische Aufenthalte verbieten, oder in Gebieten mit Reisebeschränkungen.
• Für geplante Aufenthalte, die nicht von der Notfallrichtlinie betroffen sind, bieten wir Urlaubern eine aktive Beratung an. Urlauber werden aufgefordert, sich direkt an die Vermieter oder Agenturen zu wenden, um bestehende Buchungen zu verschieben oder bei Bedarf eine Gutschrift zu beantragen. Urlauber erhalten auch Informationen darüber, wie sie eine Buchung stornieren können.
• Während dieser Zeit möchten wir Ihnen einige Möglichkeiten bieten, zukünftige Urlauber anzusprechen.
• Wir freuen uns über Ihren Wunsch, Ihre Maßnahmen bezüglich Sauberkeit und Sicherheit zu bewerben. Aussagen wie „ohne COVID-19“ oder „frei von Corona“ sollten Sie jedoch nicht in Ihrem Inserat verwenden. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf Ihre strengen Reinigungsprotokolle, damit sich Urlauber bei der Buchung sicherer fühlen.
• Sauberkeit ist zurzeit wichtiger denn je, und wir wissen, dass viele von Ihnen nach zusätzlichen Möglichkeiten suchen, Ihre Reinigungsmethoden zu verbessern. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nicht nur die Empfehlungen der Branche zur Reinigung von Feriendomizilen zur Verfügung stellen, sondern Ihnen auch ermöglichen, den Urlaubern Ihre zusätzlichen Maßnahmen mitzuteilen. Wir stellen Ihnen heute Richtlinien zur Sauberkeit und Desinfektion zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie Ihre Gäste, sich selbst und Ihre Mitarbeiter schützen können. Darüber hinaus werden wir Möglichkeiten einführen, mit denen Sie Ihre Reinigungsmaßnahmen mit zukünftigen Urlaubern teilen können.
• Wir waren auch Mitglied der Arbeitsgruppe der US Travel Association, die für die Erstellung von Empfehlungen für die Reisebranche und die Beratung bei der Ausarbeitung der Empfehlungen der Vacation Rental Managers Association (VRMA) zu COVID-19 verantwortlich war.
16. April 2020
• Wir erstellen Inhalte, um Sie bei der Bewältigung der Coronakrise zu unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie künftig alle Ressourcen zu COVID-19. Diese Seite mit Updates für Vermieter und Agenturen wird ebenfalls wie gewohnt weitergeführt.
• Für geplante Aufenthalte bieten wir Urlaubern eine aktive Beratung an. Urlauber werden aufgefordert, sich direkt an die Vermieter oder Agenturen zu wenden, um die bestehende Buchung zu verschieben oder bei Bedarf eine Gutschrift zu beantragen. Urlauber erhalten auch Informationen darüber, wie sie eine Buchung stornieren können.
• Um sicherzustellen, dass Sie die aktuellsten COVID-19-Reinigungsprotokolle befolgen, sehen Sie sich noch einmal die Tipps zur Reinigung Ihres Feriendomizils während der Pandemie an.
10. April 2020
• Da in vielen Gebieten Notstandsgesetze das Reisen und touristische Übernachtungen einschränken, sollten Sie vermeiden, in den Beschreibungen zu Ihren Feriendomizilen Formulierungen zu verwenden, durch die Gäste dazu ermutigt werden, Gesundheits- oder Reisehinweise zu ignorieren, z. B. „Auszeit vom Coronavirus“, „Versteck vor COVID-19“ oder „Quarantäneunterkunft“. Wir bitten Sie dringend, sich regelmäßig über die Regelungen zu informieren, die für Ihre Region gelten.
9. April 2020
• In Frankreich gab es Änderungen und Richtlinien in Ihrem örtlichen Rechtssystem. Bestimmte Departements haben beschlossen, Touristenunterkünfte zu schließen. Das gilt auch für saisonal vermietete Feriendomizile. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Rathaus nach den geltenden Ausnahmen zu erkundigen, um die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
• Lesen Sie die aktuellen Hinweise zu Reinigung und Desinfektion und informieren Sie sich darüber, wie Sie potenziellen Gästen mitteilen können, wie Sie diese Richtlinien einhalten.
• Für Vermieter und Agenturen mit Feriendomizilen in Nordamerika stehen im Rahmen des Coronavirus Aid, Relief and Economic Security Act (CARES) mehr als 350 Milliarden US-Dollar zur Verfügung. Ziel ist es, Amerikanern zu helfen, sich von den verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 zu erholen. In einer aufgezeichneten Sitzung mit Paul Seago, Government Affairs Manager bei der Expedia Group, erfahren Sie mehr über die Programme, die Vermietern und Agenturen von Feriendomizilen zur Verfügung stehen. Zu den behandelten Themen gehören Programmabdeckungen, Zulassungsvoraussetzungen, Tipps zur Bewerbung und Informationen zu zusätzlichen Ressourcen.
6. April 2020
• Informationen zum Reiseschutz: Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen unserer COVID-19-Notfallrichtlinie eine vollständige Gutschrift oder Rückerstattung zu ermöglichen, unabhängig davon, ob ein Reiseschutz abgeschlossen wurde oder nicht. Urlauber finden in den FAQ von Generali weitere Informationen. Nicht alle Reiseversicherungen decken Ansprüche im Zusammenhang mit COVID-19 ab. Der Versicherungsschutz und die Anspruchsberechtigung können erheblich variieren. Die meisten Versicherungsunternehmen haben ihre Policen aktualisiert, um zu klären, welche konkreten Fälle abgedeckt sind. Wir empfehlen Urlaubern, sich direkt an ihren Versicherer zu wenden, um sich darüber zu informieren, was ihre Policen abdecken. Ansprüche wirken sich nicht auf Ihren Vermietungserfolg aus. Versicherungsansprüche werden bewertet, nachdem der Vermieter oder die Agentur die Stornierung und Rückerstattung bearbeitet hat. Vermieter und Agenturen werden basierend darauf belohnt, was sie für Urlauber tun, unabhängig von den Versicherungsansprüchen.
• Aufgrund von COVID-19 haben wir die Preischancen in MarketMaker™ deaktiviert. Wir erfassen zurzeit Daten, damit wir Ihnen in dieser außergewöhnlichen Zeit bald mit handlungsorientierten Einblicken zur Seite stehen können. Sobald wir neue Erkenntnisse gewonnen haben, melden wir uns bei Ihnen, sodass Sie bald wieder von Preischancen profitieren können.
3. April 2020
• Wenn Sie oder Ihr Urlauber eine Buchung aufgrund des Coronavirus stornieren müssen, bieten wir Belohnungen für Ihre Hilfe an. Wenn Sie eine Erstattung von 100% gewähren, eine Gutschrift erteilen oder die Buchung verschieben, erhält Ihr Inserat eine Erhöhung des Rankings, die einer 5-Sterne-Bewertung entspricht. In Ihrem Bewertungsbereich wird auch hervorgehoben, inwieweit ein Vermieter/eine Agentur die COVID-19-Notfallrichtlinie einhalten und umsetzen konnte. Vermieter und Agenturen, die nicht mindestens 50% erstatten, eine Gutschrift ausstellen oder eine Umbuchung gewähren, erhalten eine Ranking-Sanktion, die einer 1-Stern-Bewertung entspricht. Dies kann sich ebenfalls negativ auf Ihre Teilnahmeberechtigung an Programmen wie unserem Premium-Gastgeber-Programm auswirken. Im Bewertungsbereich wird zudem angegeben, wie flexibel oder kulant sich ein Vermieter/eine Agentur gezeigt hat. Zwar wirkt sich dies auf die Position Ihres Objekts in den Suchergebnissen aus, Ihre Sternebewertung bleibt jedoch davon unberührt. Vielen Dank, dass Sie Teil unserer Community sind und Ihre Urlauber in dieser ungewöhnlichen Zeit unterstützen.
2. April 2020
• Wenn Sie Ihre Feriendomizile über den Vermieterbereich/Objektmanager verwalten und Sie oder Ihr Gast eine Buchung aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Coronavirus (COVID-19) nicht einhalten können, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Wir haben Informationen erstellt, damit Vermieter und Agenturen besser nachvollziehen können, wie Gutschriften ausgestellt oder vom Coronavirus betroffene Buchungen storniert werden.
• Wenn Sie Ihre Feriendomizile über eine Software verwalten und Sie oder Ihr Gast eine Buchung aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Coronavirus (COVID-19) nicht einhalten können, ist es wichtig, Ihre Optionen zu kennen. Besuchen Sie unsere Hilfe-Seite, um besser nachvollziehen können, wie Gutschriften ausgestellt oder von COVID-19 betroffene Buchungen storniert werden.